Damit eine Rechnung gültig ist und steuerliche Ansprüche geltend gemacht werden können, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Welche das sind, schreibt das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) vor. Demnach muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
- 1) Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers (Unternehmen)
- 2) Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde)
- 3) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers (letztere ist notwendig, wenn die Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbracht werden)
- 4) Rechnungsnummer
- 5) Rechnungsdatum
- 6) Menge und Art der Waren bzw. Dienstleistungen
- 7) Liefer- und Leistungsdatum
- 8) Rabatte (sofern gewährt)
- 9) Zahlungsziel und Zahlungsvereinbarungen
- 10) Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag
- 11) Netto und Bruttobetrag der Rechnung (Kleinunternehmer unterliegen Sonderregelungen)
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